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Kontakt

Mag. Elke Mitterer

Tel.:    +43 512 342726
Email: office@elkemitterer.at

Klinische Psychologin - Psychotraumatologin
Gesundheitspsychologin
Zertifizierte Arbeitspsychologin (BÖP)
Zertifizierte Notfallpsychologin (GkPP)

Andechstraße 52 - 6020 Innsbruck - Österreich

Reflexion

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Supervision

Unter Supervision versteht man eine Hilfestellung seitens eines Psychologen an Einzelperson, Gruppe, Team, Organisation bezüglich beruflicher Anforderungen/ Überforderungen. Eine Supervision gemäß Psychologengesetz Abs. 1 Z 2 darf nur von jenen Personen durchgeführt werden, die zumindest fünf Jahre den psychologischen Beruf gemäß § 3 Psychologengesetz Abs. 1 ausgeübt haben. Mit Unterstützung eines Supervisors werden berufliche Handlungen und Entscheidungen sowie eigene Befindlichkeit reflektiert. Es wird versucht durch Anregungen und Rückmeldungen eines Außenstehenden neue Denkprozesse  und  Problemlöseverhalten anzuregen und gemeinsam zu einer, für alle Beteiligten, optimalen Lösung zu gelangen und Privat und Berufsleben in Einklang zu bringen.

Wer kann eine Supervision in Anspruch nehmen?

  • Personen, die ihre emotional belastete Arbeit reflektieren und sich besser abgrenzen lernen wollen  – wie Pflegepersonal, Personen im sozialen Dienstleistungsbereich
  • Zur Unterstützung für Laienhelfer, die eine(n) MitarbeiterIn nach einen arbeitsbedingten traumatischen Unfall betreuten.

 

Referenz:

Gruppensupervision für Laienhelfer der IVB, Innbus GmbH
Einzelsupervision aus verschiedenen sozialen Bereichen
Feuerwehr der Tiroler Flughafen GsmbH