Berufsbild
PsychologInnen haben das Psychologiestudium erfolgreich absolviert und tragen den akademischen Titel Mag. oder Dr. Es dauert mindestens 10 Semester, also 5 Jahre, und beinhaltet eine große Anzahl von Vorlesungen und Übungen zu den vielfältigen Bereichen der Psychologie. Man kann einen persönlichen Schwerpunkt setzten, z.B. Psychotraumatatologie aus dem Bereich der klinische Psychologie (Notfallpsychologie, Krisenintervention, Tod, Verlust, traumatische und chronische Stressverarbeitung) in Wirtschafts- oder Arbeitspsychologie (Personal- und Organisationsentwicklung, Zusammenhänge der Arbeitszufriedenheit, berufliche Stressverarbeitung), Sozialpsychologie (zwischenmenschliche Beziehung), Schul- und Lernpsychologie, Sportpsychologie, etc. Auch ein 8-wöchiges Praktikum ist im Studium inkludiert. Da im Studium eher wenige praktische Kompetenzen vermittelt werden, ist es AbsolventInnen des Studiums die selbstständige psychologischen Untersuchung und Behandlung von Menschen erst nach einer Zusatzausbildung erlaubt. (Auch ein Mediziner ist erst nach dem Turnusdienst zur ärztlichen Behandlung berechtigt) Das ist für die Qualitätssicherung im Psychologengesetz so geregelt.
Zusatzausbildung: Curriculum zur Klinischen- und GesundheitspsychologInnen. Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen müssen zuerst das Studium abschließen und danach noch eine Zusatzausbildung absolvieren, um selbstständig arbeiten zu dürfen. Diese umfasst mindestens 160 Stunden Theorie, 1480 Stunden Praxis, ca. 1 Jahr Vollzeit, in einem Spital oder einer anderen Gesundheitseinrichtung, sowie 120 Stunden Supervision. Die Ausbildung muss von den PsychologInnen selbst bezahlt werden. Danach erfolgt die Eintragung in die Listen der Klinischen und Gesundheitspsychologen beim BM für Gesundheit und ist zur selbständigen und eigenverantwortlichen Untersuchung/Diagnostik und Behandlung nach allen therapeutischen Ansätzen berechtigt. Gesundheits- und Klinische PsychologInnen können somit sehr individuell auf den Patienten und seine Problematik eingehen und mit wenigen Einheiten (individuell abgestimmt) helfen die Lebensqualität wieder zu verbessern.
MedizinerInnen haben das Medizinstudium absolviert, sie erwerben Wissen über den menschlichen Körper und Krankheiten. Wenn sie nicht ÄrztInnen werden wollen, können sie in der Forschung oder im Pharmabereich arbeiten.
Um Arzt/Ärztin zu werden, muss man nach dem Studium den 3-jährigenTurnus absolvieren. Diese Tätigkeit ist in der Regel bezahlt und findet in Spitälern oder Lehrpraxen statt, oft gibt es aber auch lange Wartezeiten. ÄrztInnen untersuchen und behandeln kranke Menschen mit Medikamenten und Apparaten sowie anderen Methoden. Das Ärztegesetz regelt alle Einzelheiten. Von der Österreichischen Ärztekammer gibt es noch die so genannten Psy-Diplome mit denen ÄrztInnen Zusatzkompetenzen im Psychobereich erwerben können.
Um Facharzt zu werden, wie Psychiater oder Neurologe, muss man eine entsprechende 6–jährige Facharztausbildung absolvieren. Psychiater und Neurologen behandeln meist rein psychopharmakologisch (Verordnung von Medikamenten zur Reduktion von Störungen)
PsychotherapeutInnen können unterschiedliche Grundberufe haben und müssen keine psychologische Grundausbildung nachweisen. Es gibt PsychotherapeutInnen, die JuristInnen, LehrerInnen oder TheologInnen sind. Die Psychotherapieausbildung – eine therapeutische Behandlungsmethode - dauert in der Regel mehrere Jahre und umfasst Theorie, Selbsterfahrung und Praxis und ist selbst zu finanzieren (Kosten oft € 40.000,-- oder mehr). Es gibt in Österreich bestimmte anerkannte Therapierichtungen (z.B. Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, klientenzentrierte Gesprächstherapie, etc.), die erlernt werden können und nach deren Regeln später dann behandelt wird. Nach erfolgreicher Ausbildung wir man gemäß Psychotherapiegesetz ebenfalls in eine Liste beim BM für Gesundheit eingetragen.
Darüber hinaus gibt es noch ein Reihe von Bezeichnungen mit "Psycho…" , oder "...therapeut", die selten einer Zusatzausbildung entsprechen, meist frei erfunden sind und keine Qualitätsmerkmal darstellen und sogar rechtlich nicht haltbar sind (z.B. Psychoastrologe). Gelegentlich wird unter dem Deckmäntelchen von „psychologische Beratung“, „Hilfe“ oder „Training“ Behandlung angeboten und durchgeführt, das streng genommen, der Kurpfuscherei entspricht. Eine gewisse gesunde Skepsis ist daher angebracht. Der Begriff „psychologisch...“ darf ausschließlich von Absolventen des Diplomstudiums der Psychologie verwendet werden. Dies ist im §1 des Psychologengesetzes geregelt.
Nur Klinische PsychologInnen, GesundheitspsychologInnen und ÄrztInnen sind berechtigt, eigenverantwortlich zu diagnostizieren und zu behandeln