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Kontakt

Mag. Elke Mitterer

Tel.:    +43 512 342726
Email: office@elkemitterer.at

Klinische Psychologin - Psychotraumatologin
Gesundheitspsychologin
Zertifizierte Arbeitspsychologin (BÖP)
Zertifizierte Notfallpsychologin (GkPP)

Andechstraße 52 - 6020 Innsbruck - Österreich

Erfolg

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB  als pdf 

1.Behandlungsmethoden und -Erfolg
Der äußere Rahmen besteht in einem lösungs- und ressourcenorientierten Behandlungsgespräch nach dem innovativen Stressmanagementkonzept. Im Sinne des Behandlungsauftrags verpflichtet sich die Behandlerin nach besten Wissen und Gewissen zu handeln, die Behandlungsmethoden adäquat/lösungs-, personenorientiert anzuwenden und einzusetzen. Der Erfolg und die Dauer der Behandlung sind wesentlich von der Freiwilligkeit, der Mitarbeit und Veränderungsbereitschaft des Klienten abhängig

Die eingesetzten Behandlungsmethoden basieren vorrangig auf dem salutogenetischen Ansatz, der Positiven Psychologie, Ansatz der Kognitiven Verhaltenstherapie, auf dem Kommunikationsmodell v. F Schultz von Thun und dem Ansatz der imaginativen Stressverarbeitung.

Eine Aufklärung erfolgt bei Behandlungsbeginn.

2. Verschwiegenheitspflicht

Als Klinische und Gesundheitspsychologin unterliege ich aufgrund der Ethikrichtlinie für meine Berufsgruppe und dem Psychologengesetz der Schweigepflicht. Die Schweigepflicht betrifft die Inhalte der Behandlung und Beratung. Eine Ausnahme besteht nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, wenn dadurch in einer Notlage ein unmittelbar drohender Nachteil von sich oder anderen abgewendet werden kann.

3. Datenschutz ist uns wichtig

Ihre personenbezogenen Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen und nur mit Ihrem ausdrücklichen und vereinbarten Einverständnis an Dritte bezüglich einer vereinbarten Serviceleistung weitergegeben.
Im Auftrag als Klinische Psychologin bin ich und meine Mitarbeiterinnen an die Verschwiegenheit gebunden und diesbezüglich werden Informationen von Ihnen an mich vertraulich behandelt.

Die Arbeitspsychologin ist berechtigt sich von gleich oder höher qualifizierter Fachkraft vertreten zu lassen. Die Tätigkeit der Arbeitspsychologin, ihrer Mitarbeiterinnen und ihrer Vertreter unterliegt der Verschwiegenheitspflicht nach den Ethikrichtlinien ihrer Berufsgruppe und dem Psychologengesetz. Die Schweigepflicht betrifft die Inhalte der Einzelberatung/Behandlung, personenbezogenen Daten und insbesondere Gesundheitsdaten der ArbeitnehmerINnnen. Eine Ausnahme besteht nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, wenn dadurch in einer Notlage ein unmittelbar drohender Nachteil von sich oder anderen abgewendet werden kann. Die Arbeitspsychologin ist jedoch verpflichtet, die Betriebsleitung über die ihr bekannt gewordenen psychischen Belastungen allgemein der Gesundhit und Gesunderhaltung aller oder einzelner Mitarbeiterinnen zu informieren und Vorschläge zur Umsetzung/Verbesserung zu unterbreiten. Die dazu notwendigen und zu erstellenden Berichte, Aufzeichnungen und Begehungsprotokolle werden gesondert nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

4. Rückvergütung bei gesetzlichen Krankenkassen

Derzeit gewähren die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich keine Zuschüsse für klinisch- und gesundheitspsychologische Behandlung und präventive Maßnahmen. Eine Rückvergütung bei einzelnen gesetzlichen Krankenkassen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ich werde bei der TGKK als Wahldiagnostikerin geführt und somit sollten Kostenzuschüsse für die Diagnostik mithilfe von psychologischer Testverfahren erstattet werden. Keine Kostenzuschüsse zahlt die TGKK für die klinisch-psychologischer  Behandlung und präventiven Maßnahmen.

Für SVA Versicherte gibt es die Möglichkeit über den Gesundheits100er einen Zuschuss zu erhalten.

Manche private Krankenversicherungen übernehmen jedoch teilweise die Kosten klinisch-psychologischer Behandlung. Ich kläre Sie gerne diesbezüglich näher auf.

Aufgrund dieser Situation im Gesundheitssystem habe ich meine Tarife entsprechend fair angepasst. Die Kosten mancher Leistungen können bei der Einkommenssteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

5. Terminverschiebung / Absage - Es kann mal was dazwischen kommen.


Es gelten Stornobedingungen sowohl für Einzelstunden, geschlossene gebuchte Firmenseminare als auch für TeilnehmerInnen, die offene allgemein zugängliche Seminare besuchen


Wir ersuchen Sie aus Fairnessgründen um rechtzeitige Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, -  da wir die mit Ihnen vereinbarten Termine für Sie reservieren und zu dieser Zeit keinen anderen Kliententermin vergeben können. Wir bitten um rechtzeitige Verständigung, um den Termin noch anderswertig vergeben oder umplanen zu können.

  • kostenlose Stornierung kann bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Am besten einen Tag im Vorhinein und ein neuer Termin kann ohne Verrechnung problemlos vereinbart werden.
  • Bei kurzfristiger Absage einer Einzelstunde innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behalte ich mir vor einen Kostenersatz von 10 - max 30€ des vereinbarten Honorars (abhängig von den Umständen) in Rechnung gestellt.
  • Ohne Absage vor dem vereinbarten Termin werden mindestens € 35,-- bis maximal 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. (abhängig von den Umständen)
  • Bei mobilen Beratungen und Trainings wird eine Fahrtkostenpauschale auf Grundlage des amtliches Kilometergeldes verrechnet, auch wenn ich den Klienten/Klientin beim vereinbarten Termin nicht antreffen sollte sowie eine Pauschale von € 40,-- für den entstandenen Zeitaufwand.

6. Links auf der Homepage www.elkemitterer.at
Links auf der Homepage zu anderen Dienstleistern stellen eine Serviceleistung dar. Die Links zu Partnern wurden sorgfältig ausgewählt und inhaltlich kontrolliert, jedoch kann für deren Inhalt keine Haftung übernommen werden.

7. Angebot- und Konzepterstellung für Betriebe:

Informationsgespräche zur Evaluierung der arbeitsbedingten psychischen Belastungen oder gesundheitspsychologischen BGF Projekten und die Erarbeitung eines Konzepts sind bei Auftragserteilung kostenlos und können ggfs als Präventionszeiten gerechnet werden. Bei Nichtbeauftragung wird eine Aufwandsentschädigung für die Beratungszeit und zur Verfügung stellen von geistigem Eigentum fällig.

Stand Dezember 2017